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Organisationsformen

Ambulante Hospize
Die Organisationsformen in der ambulanten Hospizarbeit sind sehr vielfältig. Die nachfolgend aufgeführten wurden vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband und von den Landesarbeitsgemeinschaften definiert.

Ambulante Hospizgruppe (AHG), Hospizinitiative
Eine AHG setzt sich dafür ein, Sterbenden und deren Angehörigen die letzte Lebensphase zu erleichtern und bietet auch Trauerbegleitung an.
Ehrenamtliche Helfer werden gezielt geschult, um den Patienten und Angehörigen psychosoziale Unterstützung zu geben. Großen Stellenwert bei der Arbeit der Hospizgruppen bzw. - initiativen hat die Umsetzung der Hospizidee und die erforderliche Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.
AHGs können auch Vorläufer von ambulanten Hospizdiensten sein.
Eine AHG muss keine personellen Mindestanforderungen erfüllen. Sie besteht meistens aus einer Einsatzleitung und Ehrenamtlichen, die patientennah und/ oder patientenfern tätig sind.
AHGs bieten keine Beratungs- und Behandlungsleistung.

Ambulanter Hospizdienst (AHD)
Ein AHD ist ein Dienst, in dem sich überwiegend ehrenamtliche Mitarbeiter für die Belange Sterbender und deren Angehörige einsetzen. Der AHD verfügt über mindestens 15 geschulte ehrenamtliche Hospizhelfer und eine qualifizierte hauptamtliche Koordinationskraft. Der Stellenumfang der Koordinationskraft richtet sich nach der Größe des Dienstes.
AHDs erbringen Beratungs- und Begleitungsleistungen. Die Begleitungen richten sich an Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen, psychosozialen oder spirituellen Not Unterstützung und Hilfe im Rahmen der Sterbe- und Trauerbegleitung wünschen. Dies kann zu Hause oder in Pflegeheimen geschehen.
Die Beratungsleistungen beziehen sich auf

  • Psychosoziale Beratung
  • Soziale Fragen
  • Sozialrechtliche Informationen
  • Vermittlung palliativpflegerischer und palliativmedizinischer Leistungen
  • Vermittlung zu anderen Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens
  • Information zur Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht u. a.
Je umfangreicher und differenzierter das Leistungsangebot des Dienstes ist, desto mehr wird das Team ergänzt und bildet ein multidisziplinäres Team z. B. mit
  • einem Seelsorger
  • einer Verwaltungskraft
  • Ärzten
  • Pflegediensten usw.
Zu den weiteren Aufgaben der AHDs gehören
  • Vernetzung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitarbeiterqualifizierung
  • Dokumentation
Die AHDs bieten keine Behandlungsleistung an.

Ambulanter Kinderhospizdienst
Ambulante Kinderhospizdienste stellen aufgrund der besonderen Belastungssituationen für die Familien besondere Anforderungen für die begleitenden Dienste. Sie begleiten kranke Kinder und ihre Familien ab Diagnosestellung bis zum Tod und in der Trauer, fördern die Kooperation und vernetzen mit externen Stellen z. B. ambulanten Kinderpflegediensten, leisten Öffentlichkeitsarbeit. Den ambulanten Kinderhospizdienst leitet meist eine hauptamtliche Fachkraft, unterstützt durch ehrenamtliche Helfer, die die Familien begleiten und beraten, regelmäßig besuchen, Fachdienste vermitteln, die kranken Kinder oder Geschwister beaufsichtigen und unterstützen im Abschieds- und Trauerprozess. Die hauptamtliche Fachkraft ist Anlaufstelle für betroffene Familien und begleitet die Ehrenamtlichen, koordiniert die Einsätze der ehrenamtlichen Mitarbeiter, leistet Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit und führt die Statistik.
Ambulante Kinderhospizdienste bieten keine Behandlungsleistung an.

Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst (AHPB)
Die AHPBs sehen eine ausschließliche Beratungsfunktion vor. Eine Grund- und/ oder Behandlungspflege ist in der Praxis nicht Teil der Tätigkeit. In Einzelfällen kann die Beratung der hauptamtlichen palliative- care Fachkraft mit einer praktischen Hilfestellung verbunden sein.
Die Beratungen umfassen

  • Psychosoziale Beratung
  • Palliativpflegerische Beratung in Abstimmung mit behandelnden Ärzten und Pflegediensten
  • Sozialrechtliche Informationen
  • Vermittlung palliativmedizinischer Leistungen
  • Vermittlung zu anderen Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens
  • Information zur Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht u. a.

Hospiz-Initiative Sangerhausen Geh nicht vor mir her -
ich könnte dir nicht folgen.
denn ich suche meinen eigenen Weg.

Geh nicht hinter mir -
ich bin gewiss keine Leiter!

Bitte bleib an meiner Seite -
und sei nichts als ein Freund
und - mein Begleiter


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Kyselhäuser Straße 2
06526 Sangerhausen
Tel: 0151 / 228 165 08
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